Hessische (Ganztags-)Schulen auf dem Weg zur Inklusion

Das 2006 bei der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und im März 2009 in Kraft getretene „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (BRK) verpflichtet die Unterzeichnerstaaten und damit auch Deutschland u.a. zu der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems, in dem das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ermöglicht und zum Regelfall werden soll. Daher ist die Inklusion auf der Agenda der Kultusministerkonferenz ein vorrangig behandeltes Thema.1

Von Anfang an hat auch das Land Hessen den Umsetzungsprozess aktiv unterstützt. So hat die Hessische Landesregierung dem Übereinkommen der „Vereinten Nationen“ bereits am 12.11.2008 durch Kabinettsbeschluss ausdrücklich zugestimmt und am 3.12.2009 in einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Umsetzung der Konvention durch den Hessischen Aktionsplan beschlossen.2 Aus landespolitischer Sicht ist der Beschluss des Landtages eine zentrale Maßgabe für die Landesverwaltung und ihr zukünftiges Handeln hinsichtlich der Umsetzung der VN-BRK.3 Diese legt den weiteren Umsetzungsprozess in fünf Punkten dar, wobei Punkt 4 vorsieht, dass die inklusive Beschulung zu fördern sei.4

Auf dieser Basis haben das Hessische Sozialministerium, das Hessische Kultusministerium und die Beauftragte der Hessischen Landesregierung damit begonnen, für Menschen mit Behinderungen seit dem Jahr 2010 einen Hessischen Aktionsplan zu erarbeiten. Darüber hinaus wurden das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium als Staatliche Anlaufstellen5 und als Ansprechpartner für alle Fragen zur BRK durch die Hessische Landesregierung benannt. Die Hessische Landesregierung ist davon überzeugt, dass die schrittweise Verwirklichung „inklusiver Lebensbedingungen“ nicht nur in der Schule, sondern im Gemeinwesen insgesamt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.6

Bundesweit kann von einer allgemeinen Zustimmung zum Konzept der Inklusion jedoch keine Rede sein! Neben zahlreichen Stellungnahmen von Befürwortern gibt es auch kritische Veröffentlichungen, so z.B. von einigen Lehrerverbänden.

In Deutschland einmalig, hat die Hessische Landesregierung eine Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium eingerichtet, die den Gesamtprozess koordiniert und allen Bürgerinnen und Bürgern in Hessen für Fragen und Anregungen zur Umsetzung der VN-BRK offen steht.7

Außerdem wurde im Hessischen Kultusministerium im Sommer 2010 ein "Projektbüro Inklusion"8  eingerichtet und in diesem Zusammenhang Ressourcen für Inklusionsberaterinnen in allen Staatlichen Schulämtern bereitgestellt, die den Schulen beratend zur Seite stehen, aber auch weitere Unterstützungsangebote entwickeln und anbieten.

Unter der Federführung der Stabsstelle Inklusion im Hessischen Sozialministerium ist in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium unter Beteiligung der Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entstanden. Im Kapitel "Schule und Bildung“ legt das Hessische Kultusministerium mit den Grundsatzzielen und den Maßnahmen zu deren Umsetzung das Gesamtkonzept für den Bereich der schulischen Bildung vor.

1 Vgl. Interview mit Ludwig Spaenle (CSU), amtierender KMK-Präsident, am 22.2.2010 (siehe http://themendienst.didacta-koeln.de/2010/02/interview).
2 Vgl. Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention – Entwurf – Hessisches Sozialministerium, 2011, S. 16 f.
3 Vereinte Nationen – Behindertenrechtskonvention
4 Vgl. Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention – Entwurf – Hessisches Sozialministerium, 2011, S. 17
5 nach Art. 33 der VN-BRK
6 Vgl. Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention – Entwurf – Hessisches Sozialministerium, 2011, S. 17
7 Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention – Entwurf – Hessisches Sozialministerium, 2011, S. 20
8 Nähere Informationen zu den Zielen und Aufgaben des Projektbüros Inklusion im Hessischen Kultusministerium finden Sie unter http://dms-schule.bildung.hessen.de/allgemeines/inklusion/PB.html

 

AutorInnen: Gunild Schulz-Gade, Serviceagentur "Ganztägig lernen" Hessen und Reik Helbig, Projektbüro Inklusion des Hessischen Kultusministeriums
Datum: 27.07.2012
© www.hessen.ganztaegig-lernen.de

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