Neufassung der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen

Am 01. Juni 2018 tritt die Neufassung der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz in Kraft. Der Richtlinie ist als Anlage der Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen beigefügt.

Auf der Seite des Hessischen Amtsblattes kann die Richtlinie samt Anlage eingesehen werden.

Zur Ausgabe Mai 2018 des Hessischen Amtsblattes