Qualitätsrahmen und Qualitätsbereiche

Der Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen ist die inhaltliche Grundlage für die Weiterentwicklung des schulischen Ganztags. In acht Bereichen formulieren Qualitätskriterien die Anforderungen in den jeweiligen Profilen und dem Pakt für den Nachmittag. Eine ausführlichere Beschreibung des Qualitätsrahmens finden Sie im Online-Handbuch zum Qualitätsrahmen. In der Folge finden Sie häufige Fragen zum Qualitätsrahmen, sortiert nach den acht Qualitätsbereichen.

 Steuerung der Schule

Unsere Schule soll Ganztagsschule werden. Wie sollte man vorgehen?

Alle notwendigen rechtlichen Informationen zur Aufnahme in das Landesprogramm für Ganztagsschulen in Hessen finden sich in der Broschüre „Ganztägig arbeitende Schulen“ des Hessischen Kultusministeriums. Unter Punkt 6. Verfahrensregeln ist das Vorgehen erläutert.

Broschüre „Ganztägig arbeitende Schulen“ des Hessischen Kultusministeriums, 4. überarbeitete Auflage 2018

Ein mögliches Vorgehen einer Schule mit dem Wunsch sich zur Ganztagsschule zu entwickeln könnte so aussehen:

1. Befragung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern

Will man an einer Schule ein ganztägiges Angebot einführen, sollte zuerst überprüft werden, ob dieses Angebot an der Schule genutzt würde. Hierzu kann man eine Befragung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern durchführen. Die Ergebnisse der Befragung können dann der Konzeptentwicklung zugrunde gelegt werden. Hierzu kann auch eine so genannte Zukunftswerkstatt veranstaltet werden. Beispiele für die partzipative Gestaltung von Schulprogrammen finden sich hier:

Dokumentation 06 - Schulprogramme gemeinsam entwickeln – Potenziale partizipativer Prozesse

2. Entwicklung eines Konzeptentwurfs

Ist der Bedarf durch die Befragung geklärt, dann sollte in einer kleinen Arbeitsgruppe mit klaren Zuständigkeiten ein Konzeptentwurf angefertigt werden, der Eckpunkte der Entwicklung und einen Zeitplan festlegt. Dabei sollte sich die Gruppe am pädagogischen Konzept der Schule orientieren und die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen und den Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen zugrunde legen. Hierzu kann auch die zuständige Fachberatung für Ganztagsschulen Hilfe anbieten.

Liste der Fachberatungen für Ganztagsschulen an den Staatlichen Schulämtern in Hessen

3. Zustimmung aller Gremien

Wurde der Entwurf mit allen Beteiligten diskutiert, dann ist die Zustimmung aller schulischen Gremien für eine Antragsstellung Voraussetzung. Dazu zählen der Beschluss der Schulkonferenz, die Beschlüsse der Gesamtkonferenz und die Beteiligung des Schulelternbeirats und des Schülerrats. (Vgl. Richtlinie Punkt 6.2.1)

4. Absprache mit Schulträger und Schulamt

Sollte bisher noch keine Absprache mit dem Schulträger und dem Schulamt erfolgt sein (z. B. durch frühere Beratungsgespräche), dann sollten diese spätestens jetzt erfolgen. Die Anträge auf Aufnahme in das Landesprogramm werden dann beim Schulträger gesammelt und weitergegeben. Hilfreich ist es Schulamt und Schulträger frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen.

Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sind auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums aufgeführt.

Unterricht und Angebote