Drei Fragen an … einen Schulträger

Teaserbild Drei Fragen an ...Drei Fragen an … Uta Hinkelbein, Amtsleiterin Schulverwaltungsamt der Stadt Gießen

1. Welche Aufgaben hat eigentlich ein Schulträger?

Der Schulträger ist formal für die Bereiche der äußeren Schulverwaltung zuständig und ist verpflichtet ein differenziertes Schulangebot mit verschiedenen Bildungsgängen vorzuhalten.Zu den Aufgaben gehören z.B. die Schulentwicklungsplanung, die Errichtung und Betreuung der erforderlichen Schulanlagen, die Beschaffung und Ausstattung der Schulen mit Mobiliar, IT und Material, die Beschäftigung von Personal (Sekretär/-innen, Hausmeister/-innen, Reinigungskräfte, …), die Schülerbeförderung, die Schulgesundheitspflege oder die Schülerversicherung. Der Schulträger stellt damit die äußeren Rahmenbedingungen zur Verfügung, damit Schule und Unterricht funktionieren können.

2. Welche Rolle spielen Sie als Schulträger bei der Ganztagsschulentwicklung?

Die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen weist den Schulträgern in der Ganztagsschulentwicklung eine entscheidende Rolle zu. Die Schulträger beantragen beim Kultusministerium für die Schulen den Aufbau oder die Weiterentwicklung der Ganztagsangebote.

Dabei sehen wir als Schulträger der Universitätsstadt Gießen unseren Auftrag nicht nur im bürokratischen Bereich der Formulierung eines Antrages, sondern auch in einer engen Zusammenarbeit mit den Schulen, um den schulischen Ganztag gemeinsam zu gestalten und weiterzubringen. Darunter verstehen wir eine pädagogische Schulentwicklung mit Lern- und Förderungszeiten, Bildungs- und Freizeitangeboten und Angeboten zum Sozialen Lernen in Gruppen über die verschiedenen inhaltlichen Angebote und auch die Gestaltung von Räumen und Schulhöfen.

Unter dieser Maßgabe haben wir zusätzlich zu unserer teilgebunden Ganztagsgrundschule Gießen-West (bereits seit den 70er Jahren) seit 2008 die Grundschulen mit kostenfreien ganztägigen Angeboten bis 16.00 Uhr ausgestattet und unterstützen und begleiten diese Entwicklung von Anfang an mit den Personalressourcen aus der bisherigen Schülerbetreuung im Ganztag, um Bildung und Förderung für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Parallel dazu bauen wir die Schulsozialarbeit an Grundschulen weiter aus.

3. Wie hat sich Ihre Rolle durch den „Pakt für den Nachmittag“ verändert?

Durch den Pakt für den Nachmittag hat sich das bisherige Angebot an ganztägig arbeitenden Schulen in der Stadt Gießen nochmals erweitert. Neben allen weiterführenden Schulen ist der Schwerpunkt Grundschulen mit Profil 1, Pakt für den Nachmittag und Profil 3 in der Gießener Schullandschaft noch deutlicher sichtbar. Dabei legen wir mit den Schulen hohen Wert auf ein verlässliches und verbindliches Angebot für Eltern und für die Schülerinnen und Schüler. In einer gemeinsamen Steuergruppe mit den beteiligten Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt können wir als Schulträger Strukturen im Sinne eines „Pakts für den Ganztag“ konzeptionell für die Stadt Gießen fassen, die dann an den Schulen mit den jeweiligen pädagogischen Schwerpunkten der Schulen umgesetzt werden. In diesem Rahmen bleibt der schulischen Ganztag bis 16.00 Uhr. Nur die zusätzliche Betreuungszeit bis 17.00 Uhr und die Ferienbetreuung, beide zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, werden kostenpflichtig angeboten.

Datum: 16.06.2016
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