Häufig gestellte Fragen zum Pakt für den Nachmittag
Im Bereich der häufig gestellten Fragen haben wir für Sie wiederkehrende Fragen (FAQs) zum Pakt für den Nachmittag zusammengestellt und thematisch sortiert. Die Beantwortung der Fragen erfolgt nach dem aktuellen Kenntnisstand und wird regelmäßig überarbeitet. In dem gegebenen Rahmen kann kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Die folgenden Ausführungen ersetzen keine rechtliche Beratung. Für Rechtsnachteile, die im Einzelfall aus Folgerungen entstehen, die aus den Auskünften gezogen werden, haftet das Land nicht. (Stand 11.12.2015) FAQs zum Pakt für den Nachmittag